Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Beratungsleistungen, Coaching und Seminare sowie
werbliche Agenturleistungen der Spreeforum International GmbH,
sowie der Al-Omary Medien-Management & Consulting Group
Geltung
Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group erbringen Ihre Dienste ausschließlich auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen, die Teil des Leistungsvertrages werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group bestätigt wurden. Mündliche Zusicherungen werden nicht Teil des Leistungsvertrages.
Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Zugang dieser Änderungsmitteilung besitzt der Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen den Änderungen schriftlich widerspricht.
Vertragsabschluß
Der Vertrag über die Nutzung der von Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group angebotenen Leistungen kommt zustande, wenn ein bevollmächtigter Geschäftsführer (oder eine andere vertretungsberechtigte Person) den vom Kunden erteilten Auftrag annimmt. Dies kann durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrages oder Auftragsangebotes auf dem Postweg, per Fax oder per e-Mail geschehen. Kostenvoranschläge der Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group sind unverbindlich. Die Annahme wird schriftlich bestätigt.
Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group sind berechtigt, den Vertragsabschluß ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder von der Vorlage schriftlicher Vollmachten bzw. von der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen. Soweit sich Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus Verträgen und Vereinbarungen mit der Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group an Dritte abzutreten.
Preise
Soweit nicht anders angegeben, halten sich Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Vertragsdauer und Kündigung
Bei zeitlich unbefristeten Verträgen ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragsparteien mit einer Frist von mindestens vier Wochen zum Monatsende kündbar. Eine Kündigung von Verträgen mit einer festen Laufzeit kann nur aus wichtigem Grund, bis zu sechs Wochen vor Durchführung, erfolgen. Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group behalten sich unbeschadet der Geltendmachung fälliger Forderungen das Recht vor, bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Wochen ihre Leistungserbringung für die Zeit eines Zahlungsverzuges einzustellen.
Leistungsumfang
Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group stellen dem Kunden nach Maßgabe des Leistungsvertrages Dienstleistungen zur Verfügung. Weiterer Bestandteil der Leistungsverpflichtung sind die vertraglich vereinbarten Leistungspakete und Optionen. Darüber hinausgehende Dienstleistungen sind gesondert vertraglich zu vereinbaren. Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group behalten sich das Recht vor, ihre Leistungen zu modifizieren oder zu verbessern. Bei Einschränkungen des Leistungsumfanges besitzt der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Werden Dienstleistungen kostenlos bereitgestellt, so sind Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group berechtigt, diese fristlos und ohne Vorankündigung wieder einzustellen. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch kann dadurch nicht begründet werden.
Zahlungsbedingungen
a) Beratungsleistungen
Die vereinbarten Entgelte sind gemäß vertraglicher Vereinbarung zu je einem Drittel vor Beginn, während und nach Abschluss der Maßnahmendurchführung zahlbar und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag muss bis spätestens fünf Kalendertage nach Fälligkeit der Rechnung ohne Abzug auf dem angegebenen Konto eingegangen sein. Für verspätete Zahlung sind Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group berechtigt, entstandene Auslagen sowie ab dem Fälligkeitstermin Verzugszinsen in Höhe von 6% zu verlangen.
b) Coaching und Seminare
Die vereinbarten Entgelte (voraussichtliche Auftragssumme) sind gemäß vertraglicher Vereinbarung zu je 50% 14 Tage vor Beginn der 1. Maßnahme und zu 50% zum Zeitpunkt der Maßnahmendurchführung zahlbar und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag muss bis spätestens fünf Kalendertage nach Fälligkeit der Rechnung ohne Abzug auf dem angegebenen Konto eingegangen sein. Für verspätete Zahlung sind Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group berechtigt, entstandene Auslagen sowie ab dem Fälligkeitstermin Verzugszinsen in Höhe von 6% zu verlangen. Bei Stornierung eines Auftrages bis 28 Tage vor Beginn der Maßnahme behalten sich Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group vor, 25% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Bei Stornierung bis 14 Tage vor Beginn behalten sich Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group vor, 50% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Bei Stornierung des Auftrages weniger als 14 Tage vor Beginn, kann Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group die Zahlung von 75% und bei weniger als 5 Tagen 100% des Auftragswertes verlangen.
c) werbliche Agenturleistungen
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Agenturen für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agenturen sind berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse von 20% des Auftragswertes zu verlangen. Für die Abgeltung der Nutzungsrechte bei Logos, Signets und Slogans erhalten die Agenturen ein Honorar in der Höhe von 15% der ursprünglichen Entstehungskosten zusätzlich. Für alle Arbeiten der Agenturen, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebühren den Agenturen eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe etc. sind vielmehr unverzüglich den Agenturen zurückzustellen. Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung berechnet werden. Wird die Leistung erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Leistung zu zahlen.
Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Stundensätzen der Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group und nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik Designer und dem Gesamtverband Deutscher Werbeagenturen (GWA). Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group sind berechtigt, bei einem weiteren Unternehmen die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in eigenem Namen quasi als Vermittler zu bestellen. Somit gelten für den Auftraggeber nunmehr die AGB des Fremdanbieters. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung. Bei allen Druckaufträgen behalten sich Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group Mehr- oder Minderlieferungen von 10% der bestellten Auflage vor, wobei eine Mehrlieferung eine Preiserhöhung, eine Minderlieferung hingegen keine Reduktion des Honorars rechtfertigt.
d) gemeinsame Vorschriften
Die Rechnungen der Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group sind innerhalb von 21 Tagen ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 6 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agenturen. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Spreeforum International GmbH oder Al-Omary Medien-Management & Consulting Group über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Wenn Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Im Falle wesentlicher, kundenseitiger Änderungen der Leistungsvorgaben (etwa bezüglich der Art der Problemstellung, der Zielsetzung der angestrebten Lösung oder des Leistungsumfanges) sind die Vereinbarungen über Termine und Vergütung der geänderten Leistung entsprechend anzupassen. Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group müssen den Wunsch einer Vergütungsanpassung innerhalb von zwei Wochen ab Erkennbarkeit der Notwendigkeit der Anpassung dem Kunden mitteilen. Jedes Angebot ist auf der Grundlage normaler Arbeitsbedingungen kalkuliert. Sollte sich aufgrund nicht vorhersehbarer, vom Kunden zu vertretenden Umstände ein erhöhter Arbeitsaufwand ergeben, gilt ein dementsprechend höheres Entgelt ohne weitere Vereinbarung als vom Kunden genehmigt, sofern die Höhe des zusätzlichen Entgeltes 10% des ursprünglichen, im Vertrag festgelegten Nettoentgeltes nicht übersteigt. Darüber hinausgehende Arbeiten bzw.Entgeltansprüche bedürfen einer schriftlichen Zusatzvereinbarung.
Mitwirkungs- und Kundenpflichten
Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Entstandene Auslagen für Rückschecks und Rücklastschriften hat der Kunde zu erstatten. Ein Verstoß gegen die aufgeführten Pflichten berechtigt Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Lieferung von Material oder Informationen innerhalb des festgelegten Zeitraumes zu gewährleisten. Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group haften nicht für Verzögerungen, die sich aus der Nichtbeachtung des vorstehenden Satzes ergeben.
Aufwendungen und Reisekosten
Aufwendungen, die Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group im Rahmen der in einem Dienstleistungsvertrag vereinbarten Dienstleistungen entstehen, etwa Telekommunikations-, Porto-, Material- und Reisekosten, die Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausführung der in diesem Vertrag vereinbarten Dienstleistung entstehen, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, wenn nicht anders vereinbart.
Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Schäden und Rechtsfolgen, die Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group oder deren Erfüllungsgehilfen durch eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung der bereitgestellten Dienstleistungen entstehen.
Haftung von Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group
a) Gemeinsame Vorschriften
Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haften Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadenersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haften Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group in demselben Umfang. Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt
auch für Datenverluste und sonstige Folgeschäden. Die Haftung von Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group erstreckt sich auf die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung, nicht aber auf die mit ihr zu erreichenden wirtschaftlichen Zwecke. Eine Haftung von Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe Dritter entstehen, ist ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, die vertragsgemäße Ausführung des Vertragsgegenstandes vor Anwendung zu überprüfen. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group die Lieferung / Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich
machen – hierzu gehören insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von Kommunikationsnetzen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, unvorhergesehene Erkrankungen, usw. – haben Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen dies nicht zu vertreten. Sie berechtigen Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Sollten vom Kunden Vertragsbestandteile nicht rechtzeitig erfüllt werden oder der Kunde Änderungen innerhalb des Auftrags wünschen, sind Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group von ihren Verpflichtungen frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche oder Minderung herleiten. Auf die genannten Umstände können sich Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group nur berufen, wenn Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group den Kunden unverzüglich benachrichtigt. Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group haften auch nicht für die über ihre Dienste publizierten Informationen. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist der Absender verantwortlich. Sofern nicht andere Bestimmungen eine Haftung von Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group ausschließen, ist die Haftung für Schäden, die durch die Nutzung der von Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group angebotenen Dienste entstehen, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
b) Besondere Haftungsvorschriften für werbliche Agenturleistungen
Die Agenturen werden die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von den Agenturen vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von den Agenturen vorgeschlagene Werbemaßnahme erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchführung der Werbemaßnahme verbundenes Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Agenturen für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agenturen ihrer Hinweispflicht nachgekommen sind; insbesondere haften die Agenturen nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme die Agenturen selbst in Anspruch genommen werden, hält der Kunde die Agenturen schad und klaglos: Der Kunde hat den Agenturen somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die den Agenturen aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Der Auftraggeber haftet lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober
Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Mit der Abnahme des Auftrages übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die von Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group gelegten Links auf der eigenen Website oder auf derer von Auftraggebern haben inhaltlich nichts mit der Meinung von Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group zu tun. Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group sind weder an der Erstellung des äußeren Erscheinungsbildes noch an der Erstellung der Inhalte beteiligt gewesen oder identifizieren sich damit, es sei denn, es sind Auftrags-Produktionen, die dann auch als solche erkenntlich sind. Für deren Inhalte lehnen Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group aber auch jegliche Haftung ab.
Soweit Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group auf Veranlassung des Auftraggebers / Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber / Verwerter. Delegiert der Auftraggeber / Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Spreeforum International GmbH oder Al-Omary Medien-Management & Consulting Group, stellt er Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group von der Haftung frei. Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group übernehmen für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber über seine eigenen Rechtsberater. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten branchenübliche Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck. Von Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Satz- und Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der „Duden”, letzte Ausgabe, maßgebend, wenn nichts Abweichendes verlangt worden ist. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group druckreif zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Besteller übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle Kosten einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zulasten des Bestellers. Die von Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.
Geheimhaltung und Datenschutz, Vertraulichkeit, Verschwiegenheitspflicht
Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group und der Auftraggeber haben über alle ihnen bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren und sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung des jeweiligen Vertrages stehenden Informationen auch über dessen Ablauf hinaus streng vertraulich zu behandeln. Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group verpflichten sich, die ihnen zum Zwecke der Servicetätigkeit überlassenen Geschäftsunterlagen sorgfältig zu verwahren, gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen und nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages an den Kunden zurückzugeben. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group unterbreiteten Informationen als vertraulich. Der Kunde wird hiermit gemäß § 22 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz sowie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group und beauftragte Erfüllungsgehilfen seine Daten maschinell verarbeiten.
Eigentumsrechte, Schutzrechte Dritter
a) Beratungsleistungen sowie Coaching undTrainings
Soweit im Rahmen der vertraglich geregelten Dienstleistung Schutzrechte entstehen, so stehen diese Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group dann zu, wenn sie ausschließlich durch die Tätigkeit von Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group bzw. seiner Mitarbeiter begründet wurden. Dem Kunden steht insoweit ein unentgeltliches, nicht ausschließliches und nur mit Zustimmung von Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group an Dritte übertragbares Recht auf Nutzung zu. Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group stellt – soweit der jeweilige Vertragsgegenstand betroffen ist – den Kunden von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der Verletzung von Schutzrechten an vertraglich genutzten Problemlösungen und an Software gegen den Kunden geltend machen.
b) werbliche Agenturleistungen
Alle Leistungen der Agenturen einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agenturen und können von den Agenturen jederzeit – insbesondere bei
Beendigung des Agenturvertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit den Agenturen darf der Kunde die Leistungen der Agenturen nur selbst, ausschließlich in Deutschland und in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der Agenturrn durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Agenturen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agenturen erforderlich. Dafür stehen den Agenturen und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen der Agenturen bzw. von Werbemitteln, für die die Agenturen konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet haben, nach Ablauf des Agenturvertrages ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – ebenfalls die Zustimmung der Agenturen notwendig. Dafür stehen den Agenturen im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15 % zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
Mitarbeiterschutz
Die festen und freien Mitarbeiter(innen) von Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group dürfen bis zwölf Monate nach Beendigung der Auftragsdurchführung nicht vom Kunden als Arbeitnehmer(innen) oder freie Mitarbeiter(innen) angestellt oder direkt beauftragt werden. Für den Fall der Verletzung dieser Vereinbarung sind Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group berechtigt, in jedem Einzelfall eine Konventionalstrafe von 10.000,– € zu verlangen.
Konkurrenzausschluss
Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group akzeptieren prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und sind ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.
Mängelrüge
Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 21 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel an Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt. Sollte der Auftraggeber eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden. Sofern eine Mängelrüge erfolgt, müssen Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht. Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist – hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert – und wir eine vom Auftraggeber schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, ist der Auftraggeber zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.
Weitere Vorschriften bezüglich Coaching undTraining – Teilnahmebedingungen
Ein Teilnehmer an einem Seminar, Training oder Coaching verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behalten sich Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet. Der Seminarleiter / Coach / Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt. Die Teilnahme an einem Seminar bzw. einer Coaching- Veranstaltung kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichern Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group nach bestem Wissen und Gewissen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen
Weitere Vorschriften bezüglich werblicher Agenturleistungen
a) Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht den Agenturen ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agenturen für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhalten die Agenturen nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agenturen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agenturen; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich den Agenturen zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von den Agenturen gestalteten Werbemitteln verwertet, so sind die Agentureb berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agenturen nicht zulässig.
b) Kennzeichnung
Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group sind berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agenturen und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
c) Genehmigung
Alle Leistungen der Agenturen (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Blaupausen und Farbabdrücke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden
genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der
Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Agenturen veranlassen eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
d) Termine
Die Agenturen bemühen sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er den Agenturen eine Nachfrist von
mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agenturen.
Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agenturen. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agenturen jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
e) Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agenturen schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agenturen zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Die Beweislastumkehr ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agenturen beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernehmen die Agenturen keinerlei Haftung.
f) Erstellung und Nutzung von Internetseiten und elektronischen Datenträgern
Die Agenturen haften nicht für die Inhalte von Internetseiten. Die Agenturen haften nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die dem Kunden oder Dritten durch die Veröffentlichung und / oder die Nutzung der Internetseite oder anderweitiger von den Agenturen erstellter technischer Produkte und / oder elektronischer Datenträger entstehen. Die Agenturen haften nicht für Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie wurden durch Vorsatz oder grob fahrlässig verursacht. Das Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht gestattet. Alle Rechte behalten sich die Agenturen vor. Der Kunde darf das erworbene Template, verändert oder nicht verändert, nicht auf Disketten, CD’s, Webseiten oder jedes andere Medium zur Weiterveröffentlichung oder Wiederverkauf anbieten, ohne die schriftliche Genehmigung der Agenturen erhalten zu haben.
g) Versand und Verpackung
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt. Wenn vom Vertragspartner nicht ausdrücklich eine bestimmte Versandart gewünscht wurde, versenden wir nach eigenem Ermessen per Post oder Paketdienst. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Vertragspartner über. Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Lieferung an Spreeforum International GmbH oder Al-Omary Medien-Management & Consulting Group trägt der Auftraggeber die Fracht- und Portokosten frei Haus an Spreeforum International GmbH oder Al-Omary Medien-Management & Consulting Group.
h) Belegexemplare
Spreeforum International GmbH und Al-Omary Medien-Management & Consulting Group stehen von jedem realisierten Entwurf eine angemessene Anzahl von Belegexemplaren zu. In der Regel sind dies zehn Exemplare. Bei Kleinstauflagen oder sehr hochwertigen Produkten ist eine angemessene Anzahl bzw. ein geringfügiges Entgelt für die Überlassung von Belegexemplaren zu vereinbaren.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsanwendung
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten ist Siegen. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen ist eine Regelung zu setzen, die dem Zweck der Vereinbarung
wirtschaftlich am nächsten kommt. Soweit eine Bestimmung unvollständig ist oder wird, gilt das Entsprechende.
Siegen, im Dezember 20144
Spreeforum International GmbH und
Al-Omary Medien-Management & Consulting Group